Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO

   Kapitel III - Mindestvorschriften für Verfahren über unbestrittene Forderungen (Art. 12 - 19)   
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Textdarstellung

  

Art. 15
Zustellung an die Vertreter des Schuldners

Die Zustellung gemäß Artikel 13 oder Artikel 14 kann auch an den Vertreter des Schuldners bewirkt worden sein.

Rechtsprechung zu Art. 15 EuVTVO

5 Entscheidungen zu Art. 15 EuVTVO in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf Art. 15 EuVTVO verweisen folgende Vorschriften:

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