Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
Kapitel III - Mindestvorschriften für Verfahren über unbestrittene Forderungen (Art. 12 - 19) |
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__paste_bez____paste_norm__ Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO (https://dejure.org/gesetze/EuVTVO/__paste_norm__.html)
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Art. 12Anwendungsbereich der Mindestvorschriften
Art. 13Zustellung mit Nachweis des Empfangs durch den Schuldner
Art. 14Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner
Art. 15Zustellung an die Vertreter des Schuldners
Art. 16Ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Forderung
Art. 17Ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Verfahrensschritte zum Bestreiten der Forderung
Art. 18Heilung der Nichteinhaltung von Mindestvorschriften
Art. 19Mindestvorschriften für eine Überprüfung in Ausnahmefällen
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Rechtsprechung zu Art. 15 EuVTVO
5 Entscheidungen zu Art. 15 EuVTVO in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 03.06.2008 - 8 W 223/08
Europäischer Vollstreckungstitel: Widerruf der Bestätigung eines ...
- EuGH, 27.06.2019 - C-518/18
RD (Certification en tant que titre exécutoire européen)
- BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger ...
- OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses
- OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 24 W 17/10
Voraussetzungen der Bestätigung eines Titels als Europäischer Vollstreckungstitel
Querverweise
Auf Art. 15 EuVTVO verweisen folgende Vorschriften:
- Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO (EuVTVO)
- Mindestvorschriften für Verfahren über unbestrittene Forderungen