Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO

   Kapitel VII - Verhältnis zu anderen Rechtsakten der Gemeinschaft (Art. 27 - 28)   
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Textdarstellung

  

Art. 27
Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Diese Verordnung berührt nicht die Möglichkeit, die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung über eine unbestrittene Forderung, eines gerichtlichen Vergleichs oder einer öffentlichen Urkunde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 zu betreiben.

Rechtsprechung zu Art. 27 EuVTVO

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