Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
| Kapitel VIII - Allgemeine und Schlussbestimmungen (Art. 29 - 33) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO (https://dejure.org/gesetze/EuVTVO/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit:
| a) | das in Artikel 10 Absatz 2 genannte Berichtigungs- und Widerrufsverfahren sowie das in Artikel 19 Absatz 1 genannte Überprüfungsverfahren; | |
| b) | die gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c) zugelassenen Sprachen; | |
| c) | die Listen der in Artikel 25 genannten Stellen; |
sowie alle nachfolgenden Änderungen.
(2) Die Kommission macht die nach Absatz 1 mitgeteilten Informationen durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und durch andere geeignete Mittel öffentlich zugänglich.
Art. 29Informationen über Vollstreckungs-
verfahren und -
behörden Art. 30Angaben zu den Rechtsbehelfen, Sprachen und Stellen Art. 31Änderungen der Anhänge Art. 32Ausschuss Art. 33Inkrafttreten
Neu Gesamtansicht
verfahren und -
behörden Art. 30Angaben zu den Rechtsbehelfen, Sprachen und Stellen Art. 31Änderungen der Anhänge Art. 32Ausschuss Art. 33Inkrafttreten
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 30 EuVTVO
Entscheidung zu Art. 30 EuVTVO in unserer Datenbank:
- LG Marburg, 22.09.2010 - 2 O 209/04
Insolvenzanfechtungsklage: internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, ...
Querverweise
Auf Art. 30 EuVTVO verweisen folgende Vorschriften:
- Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO (EuVTVO)
- Allgemeine und Schlussbestimmungen
- Art. 33 (Inkrafttreten)