Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
Kapitel VIII - Allgemeine und Schlussbestimmungen (Art. 29 - 33) |
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__paste_bez____paste_norm__ Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO (https://dejure.org/gesetze/EuVTVO/__paste_norm__.html)
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Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
a) | Informationen über die Vollstreckungsverfahren und -methoden in den Mitgliedstaaten und | |
b) | Informationen über die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den Mitgliedstaaten, |
insbesondere über das mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates (1) eingerichtete Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen.
Amtliche Fußnote:
Art. 29Informationen über Vollstreckungs-
verfahren und -
behörden Art. 30Angaben zu den Rechtsbehelfen, Sprachen und Stellen Art. 31Änderungen der Anhänge Art. 32Ausschuss Art. 33Inkrafttreten
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