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Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO

   Kapitel VIII - Allgemeine und Schlussbestimmungen (Art. 29 - 33)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/EuVTVO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EuVTVO (https://dejure.org/gesetze/EuVTVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EuVTVO
__paste_bez__ __paste_norm__ Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO (https://dejure.org/gesetze/EuVTVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

Art. 29
Informationen über Vollstreckungsverfahren und -behörden

Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

a) Informationen über die Vollstreckungsverfahren und -methoden in den Mitgliedstaaten und
b) Informationen über die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den Mitgliedstaaten,

insbesondere über das mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates (1) eingerichtete Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen.

Amtliche Fußnote:

(1) ABl. L 174 vom 27.6.2001, S. 25.

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