Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
| Kapitel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Art. 1 - 4) |
Im Sinne dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
| 1. | "Entscheidung": jede von einem Gericht eines Mitgliedstaats erlassene Entscheidung ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung wie Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid, einschließlich des Kostenfestsetzungsbeschlusses eines Gerichtsbediensteten. | |||
| 2. | "Forderung": eine Forderung auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme, die fällig ist oder deren Fälligkeitsdatum in der Entscheidung, dem gerichtlichen Vergleich oder der öffentlichen Urkunde angegeben ist. | |||
| 3. | "Öffentliche Urkunde": | |||
| a) | ein Schriftstück, das als öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert worden ist, wobei die Beurkundung | |||
| i) | sich auf die Unterschrift und den Inhalt der Urkunde bezieht und | |||
| ii) | von einer Behörde oder einer anderen von dem Ursprungsmitgliedstaat hierzu ermächtigten Stelle vorgenommen worden ist; | |||
| oder | ||||
| b) | eine vor einer Verwaltungsbehörde geschlossene oder von ihr beurkundete Unterhaltsvereinbarung oder -verpflichtung. | |||
| 4. | "Ursprungsmitgliedstaat": der Mitgliedstaat, in dem eine Entscheidung ergangen ist, ein gerichtlicher Vergleich gebilligt oder geschlossen oder eine öffentliche Urkunde ausgestellt wurde und in dem diese als Europäischer Vollstreckungstitel zu bestätigen sind. | |||
| 5. | "Vollstreckungsmitgliedstaat": der Mitgliedstaat, in dem die Vollstreckung der/des als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung, gerichtlichen Vergleichs oder öffentlichen Urkunde betrieben wird. | |||
| 6. | "Ursprungsgericht": das Gericht, das mit dem Verfahren zum Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a), b), und c) befasst war. | |||
| 7. | Bei den summarischen Mahnverfahren in Schweden (betalningsföreläggande) umfasst der Begriff "Gericht" auch die schwedische kronofogdemyndighet (Amt für Beitreibung). | |||
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Rechtsprechung zu Art. 4 EuVTVO
17 Entscheidungen zu Art. 4 EuVTVO in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses
- BGH, 21.12.2023 - IX ZR 143/22
Verpflichtung einer Prozesspartei zur Leistung einer Prozesskostensicherheit; ...
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-484/15
Zulfikarpašić - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 09.03.2017 - C-484/15
Die in Zwangsvollstreckungsverfahren auf der Grundlage einer "glaubwürdigen ...
- EuGH, 09.03.2017 - C-484/15
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-658/17
WB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - ...
- EuGH, 14.12.2017 - C-66/17
Chudaś - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in ...
- BGH, 25.03.2010 - I ZB 116/08
Ordnungsgeldvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat: Bestätigung als ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 03.12.2008 - 6 W 1956/08
Zwangsvollstreckung: Anerkennung eines Ordnungsmittelbeschlusses als Europäischer ...
- OLG München, 03.12.2008 - 6 W 1956/08
- OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 8 W 6/13
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-14/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 805/2004 - Justizielle ...