Finanzgerichtsordnung
Erster Teil - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 39) |
Abschnitt V - Finanzrechtsweg und Zuständigkeit (§§ 33 - 39) |
Unterabschnitt 3 - Örtliche Zuständigkeit (§§ 38 - 39) |
(1) Das zuständige Finanzgericht wird durch den Bundesfinanzhof bestimmt,
1. | wenn das an sich zuständige Finanzgericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich verhindert ist, | |
2. | wenn es wegen der Grenzen verschiedener Gerichtsbezirke ungewiss ist, welches Finanzgericht für den Rechtsstreit zuständig ist, | |
3. | wenn verschiedene Finanzgerichte sich rechtskräftig für zuständig erklärt haben, | |
4. | wenn verschiedene Finanzgerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben, | |
5. | wenn eine örtliche Zuständigkeit nach § 38 nicht gegeben ist. |
(2) 1Jeder am Rechtsstreit Beteiligte und jedes mit dem Rechtsstreit befasste Finanzgericht kann den Bundesfinanzhof anrufen. 2Dieser kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
Rechtsprechung zu § 39 FGO
39 Entscheidungen zu § 39 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der ...
- BFH, 09.04.2014 - III S 4/14
Bestimmung des örtlichen zuständigen FG nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO
- BFH, 14.11.2023 - IV S 24/23
Keine Kostenentscheidung bei Antrag auf Bestimmung des zuständigen FG
- BFH, 11.02.2021 - VII S 3/21
Haftung der Erben für Kindergeldrückforderungsanspruch - Bestimmung des örtlich ...
- BFH, 29.06.2015 - III S 12/15
Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts im Verfahren der Aussetzung der ...
- FG Köln, 14.01.2016 - 13 K 1398/13
Ausschluss einer Gemeinde von der Erhebung einer Klage gegen ...
- BFH, 10.11.2020 - XI S 17/20
Zuständiges Gericht für eine Klage, mit der ein Insolvenzverwalter die ...
- BFH, 22.02.2007 - VI S 11/06
Vertretungszwang
- BFH, 27.01.2009 - X S 43/08
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in einem Klageverfahren - Erneute Prüfung ...
- FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines ...