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Grundbuchverfügung
| Abschnitt XII - Das Erbbaugrundbuch (§§ 54 - 60) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Grundbuchverfügung (https://dejure.org/gesetze/GBV/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 57 GBV
4 Entscheidungen zu § 57 GBV in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 03.02.1978 - 20 W 758/77
Bestellung eines Erbbaurechts; Anforderungen an Grundbucheintragungen
- BGH, 09.07.1954 - V ZB 6/54
Rechtsmittel
- KG, 13.01.2015 - 1 W 211/14
Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?
- KG, 13.01.2015 - 1 W 210/14
Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Erbbauzinserhöhung auf Grund einer ...
Querverweise
Auf § 57 GBV verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Das Erbbaugrundbuch
- § 54
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 113