Grundbuchverfügung
| Abschnitt XII - Das Erbbaugrundbuch (§§ 54 - 60) |
Auf das für ein Erbbaurecht anzulegende besondere Grundbuchblatt (§ 14 Abs. 1 des Erbbaurechtsgesetzes) sind die vorstehenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sich nicht aus den §§ 55 bis 59 Abweichendes ergibt.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.11.2007 | Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz | 23.11.2007 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 54 GBV
5 Entscheidungen zu § 54 GBV in unserer Datenbank:
- KG, 20.12.2021 - 1 W 295/21
Grundbuchrechtliche Folgen bei Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf
Zum selben Verfahren:
- KG, 16.12.2021 - 1 W 295/21
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Löschung eines ...
- KG, 16.12.2021 - 1 W 295/21
- KG, 20.12.2021 - 1 W 298/21
Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte
- OLG Frankfurt, 03.02.1978 - 20 W 758/77
Bestellung eines Erbbaurechts; Anforderungen an Grundbucheintragungen
- OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 67/18
Berichtigungsantrag - Keine isolierte Löschung eines Vorkaufsrechts am ...
Querverweise
Auf § 54 GBV verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)