Grundgesetz
VIIIa. Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit (Art. 91a - 91e) |
(1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen.
(2) 1Der Bund kann zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die Aufgaben nach Absatz 1 allein wahrnimmt. 2Die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben trägt der Bund, soweit die Aufgaben bei einer Ausführung von Gesetzen nach Absatz 1 vom Bund wahrzunehmen sind.
(3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) vom 21.07.2010
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
27.07.2010 | Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) | 21.07.2010 |
Rechtsprechung zu Art. 91e GG
131 Entscheidungen zu Art. 91e GG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BSG, 25.04.2023 - B 7/14 AS 69/21 R
Zum Anspruch einer Optionskommune gegen den Bund auf Erstattung von ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 01.10.2021 - L 7 AS 707/19
Kostenerstattung durch den Bund für das vom zugelassenen kommunalen Träger ...
- LSG Bayern, 01.10.2021 - L 7 AS 707/19
- BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12
Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II - ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 6 Sa 434/11
Übergang eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetz auf kommunalen Träger - Art 12 ...
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 6 Sa 434/11
- BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 12.18
Ausgleichszulage; Gebot der größtmöglichen Wahrung der Rechtsstellung des kraft ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14
Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft ...
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 2.14
Anforderungen an den Übertritt von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 3.14
Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 4.14
Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14