Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 10 - Schlussvorschriften (§§ 155 - 177) |
1§ 38 in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) ist erstmals auf Lageberichte und Konzernlageberichte anzuwenden, die sich auf ein nach dem 31. Dezember 2016 beginnendes Geschäftsjahr beziehen. 2Auf Lage- und Konzernlageberichte, die sich auf vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre beziehen, bleibt § 38 in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung anwendbar.
Vorschrift angefügt durch das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11.04.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.04.2017 | Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | 11.04.2017 |
bekanntmachungen § 157Anmeldungen zum Genossenschafts-
register § 158Ersatzweise Bekanntmachung § 159(weggefallen) § 160Zwangsgeldverfahren § 161(weggefallen) § 162Übergangsvorschrift für Wohnungsunternehmen § 163(weggefallen) § 164Übergangsregelung zur Beschränkung der Jahresabschluss-
prüfung § 165(weggefallen) § 166Übergangsregelung zum Berufsaufsichts-
reformgesetz § 167Übergangsvorschrift zum Bilanzrechts-
modernisierungs-
gesetz § 168Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst § 169Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungs-
reformgesetz § 170Übergangsregelung zum CSR-
Richtlinie-
Umsetzungsgesetz § 171Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung § 172Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-
Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte § 173Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritäts-
stärkungsgesetz § 174Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst § 175Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-
richtlinie § 176Übergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften § 177Übergangsvorschrift zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
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