Genossenschaftsgesetz
Abschnitt 10 - Schlussvorschriften (§§ 155 - 176) |
(1) 1Die §§ 55, 151a und 152 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. 2Die in Satz 1 genannten Vorschriften in der bis einschließlich 30. Juni 2021 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für das vor dem 1. Januar 2022 beginnende Geschäftsjahr.
(2) § 53 Absatz 3 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist erstmals ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
Vorschrift angefügt durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) vom 03.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) | 03.06.2021 |
bekanntmachungen § 157Anmeldungen zum Genossenschafts-
register § 158Ersatzweise Bekanntmachung § 159(weggefallen) § 160Zwangsgeldverfahren § 161(weggefallen) § 162Übergangsvorschrift für Wohnungsunternehmen § 163(weggefallen) § 164Übergangsregelung zur Beschränkung der Jahresabschluss-
prüfung § 165(weggefallen) § 166Übergangsregelung zum Berufsaufsichts-
reformgesetz § 167Übergangsvorschrift zum Bilanzrechts-
modernisierungs-
gesetz § 168Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst § 169Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungs-
reformgesetz § 170Übergangsregelung zum CSR-
Richtlinie-
Umsetzungsgesetz § 171Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung § 172Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-
Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte § 173Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritäts-
stärkungsgesetz § 174Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst § 175Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-
richtlinie § 176Übergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften