Gewerbeordnung
2. Titel - Stehendes Gewerbe (§§ 14 - 54) |
3. Umfang, Ausübung und Verlust der Gewerbebefugnisse (§§ 41 - 54) |
Zitiervorschläge
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 09.11.2022
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze | 09.11.2022 |
§ 41(weggefallen)
§ 41a- § 41b (weggefallen)
§ 42(weggefallen)
§ 42a- § 44a (weggefallen)
§ 45Stellvertreter
§ 46Fortführung des Gewerbes
§ 47Stellvertretung in besonderen Fällen
§ 48(weggefallen)
§ 49Erlöschen von Erlaubnissen
§ 50(weggefallen)
§ 51Untersagung wegen überwiegender Nachteile und Gefahren
§ 52(weggefallen)
§ 53- § 54 (weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 41 GewO
7 Entscheidungen zu § 41 GewO in unserer Datenbank:
- BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.02.1966 - I C 37.65
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 6 S 1172/13
Baden-Württemberg; Sperrzeit für Spielhallen
- BVerwG, 04.09.1964 - I C 44.61
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Voraussetzungen für die ...
- LG Leipzig, 12.06.2014 - 5 O 848/13
Zur Benennung der Aufsichtsbehörde im Impressum eines Maklers
- BVerwG, 25.02.1982 - 5 C 1.81
Berufsbildung - Gleichzeitiger Schulbesuch - Berufserfahrung
- BVerwG, 20.03.1959 - I B 212.57