Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
| Zu § 3 des Gesetzes (§§ 10 - 13) |
Kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2016 | Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen | 01.04.2015 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 12a GewStDV
2 Entscheidungen zu § 12a GewStDV in unserer Datenbank:
- FG München, 14.12.2020 - 7 K 1492/17
Gewerbesteuerbefreiung von Pensionskassen
- BFH, 08.08.1995 - III R 41/89
Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft - ...