Handelsgesetzbuch
4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 343 - 372) |
Zitiervorschläge
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) vom 03.06.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2022 | Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) | 03.06.2021 | |
21.12.2004 | Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz - BilKoG) | 15.12.2004 |
Rechtsprechung zu § 342e HGB
Entscheidung zu § 342e HGB in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 13.07.2018 - 28 Wx 2/18
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Pflicht zur Offenlegung der ...