Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

   Teil 5 - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 57 - 58)   
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Textdarstellung

  

§ 58
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) außer Kraft.

Rechtsprechung zu § 58 HOAI

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