Sie sehen hier die HOAI in der am 18.8.2009 in Kraft getretenen Fassung. Zur seit 17.7.2013 geltenden Fassung der HOAI.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

   Teil 2 - Flächenplanung (§§ 17 - 31)   
   Abschnitt 2 - Landschaftsplanung (§§ 22 - 31)   
Gliederung
Alte Fassung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/HOAI_2009/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ HOAI 2009 (https://dejure.org/gesetze/HOAI_2009/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ HOAI 2009
__paste_bez____paste_norm__ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (https://dejure.org/gesetze/HOAI_2009/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 26
Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan

(1) 1Die Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind in fünf Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des Absatzes 2 bewertet:

1. für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 1 bis 3 Prozent,
2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen) mit 15 bis 22 Prozent,
3. für die Leistungsphase 3 (Ermitteln und Bewerten des Eingriffs) mit 25 Prozent,
4. für die Leistungsphase 4 (Vorläufige Planfassung) mit 40 Prozent und
5. für die Leistungsphase 5 (Endgültige Planfassung) mit 10 Prozent.

2Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 9 geregelt.

(2) 1Die Honorare sind bei einer Planung im Maßstab des Flächennutzungsplans entsprechend § 28, bei einer Planung im Maßstab des Bebauungsplans entsprechend § 29 zu berechnen. 2Anstelle eines Honorars nach Satz 1 kann das Honorar frei vereinbart werden.

Rechtsprechung zu § 26 HOAI 2009

5 Entscheidungen zu § 26 HOAI 2009 in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Querverweise

Auf § 26 HOAI 2009 verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht