Sie sehen hier die HOAI in der am 18.8.2009 in Kraft getretenen Fassung. Zur seit 17.7.2013 geltenden Fassung der HOAI.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
| Teil 3 - Objektplanung (§§ 32 - 47) |
| Abschnitt 4 - Verkehrsanlagen (§§ 44 - 47) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (https://dejure.org/gesetze/HOAI_2009/__paste_norm__.html)
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Verkehrsanlagen umfassen:
| 1. | Anlagen des Straßenverkehrs, ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 2 Nummer 11, | |
| 2. | Anlagen des Schienenverkehrs, | |
| 3. | Anlagen des Flugverkehrs. |
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Querverweise
Auf § 44 HOAI 2009 verweisen folgende Vorschriften:
- (HOAI 2009)
- Objektplanung
- Verkehrsanlagen
- § 47 (Honorare für Leistungen bei Verkehrsanlagen)