Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Teil 3 - Objektplanung (§§ 32 - 47) |
Abschnitt 1 - Gebäude und raumbildende Ausbauten (§§ 32 - 36) |
(1) Anrechenbar sind für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten die Kosten der Baukonstruktion.
(2) Anrechenbar für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,
1. | vollständig bis zu 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und | |
2. | zur Hälfte mit dem 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag. |
(3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten, die nicht öffentliche Erschließung sowie Leistungen für Ausstattung und Kunstwerke, soweit der Auftragnehmer sie nicht plant, bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht.
(4) 1§ 11 Absatz 1 gilt nicht, wenn die getrennte Berechnung weniger als 7 500 Euro anrechenbare Kosten der Freianlagen zum Gegenstand hätte. 2Absatz 3 ist insoweit nicht anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 32 HOAI 2009
14 Entscheidungen zu § 32 HOAI 2009 in unserer Datenbank:
- LG Hannover, 13.08.2014 - 14 O 8/12
Einwand fehlender Prüfbarkeit ausgeschlossen: Honorarrechnung muss trotzdem ...
- OLG Celle, 08.10.2014 - 14 U 10/14
Kündigung des Architektenvertrages wegen Verletzung der Pflicht zur sachgerechten ...
- BGH, 09.01.1997 - VII ZR 48/96
Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleistungen
- OLG Frankfurt, 16.03.2010 - 14 U 31/04
Baurecht: Mangelhafte Herstellung eines Hallenschwimmbades (nicht den Regeln der ...
- OLG Nürnberg, 01.12.2015 - 2 U 1372/15
Pauschalvereinbarung unwirksam: Architekt kann Mindestsätze abrechnen!
- OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 11 U 111/12
Verwertungsrechte des Architekten an Plänen
- VK Niedersachsen, 23.01.2012 - VgK-57/11
VOF-Planungswettbewerb: Verhandlungsverfahren nur mit Preisträgern!
Zum selben Verfahren:
- VK Niedersachsen, 10.01.2012 - VgK-57/11
Ermittlung von Auftragnehmern für ein öffentliches Bauprojekt aus dem Kreis der ...
- VK Niedersachsen, 10.01.2012 - VgK-57/11
- LG München I, 31.01.2017 - 5 O 21198/15
Architektenhonorar bei Beauftragung der Erwirkung einer Baugenehmigung
- OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13
Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die ...
Querverweise
Auf § 32 HOAI 2009 verweisen folgende Vorschriften:
- (HOAI 2009)
- Allgemeine Vorschriften
- § 9 (Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen)
- Objektplanung
- Freianlagen
- § 37 (Besondere Grundlagen des Honorars)
- Anlagen
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)