Das Haustürwiderrufsgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun § 312b BGB.
Deutschland

Haustürwiderrufsgesetz
(Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften)

Gesetz vom 16.01.1986 (BGBl. I S. 122)

aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
Außer Kraft

§ 1 Widerrufsrecht

§ 2 Ende der Widerrufsfrist

§ 3 (aufgehoben)

§ 4 (aufgehoben)

§ 5 Umgehungsverbot, Unabdingbarkeit

§ 6 Anwendungsbereich

§ 7 Ausschließlicher Gerichtsstand

§ 8 Berlin-Klausel (gegenstandslos)

§ 9 Inkrafttreten; Übergangsbestimmung

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