Die Hinterlegungsordnung ist zum 1.12.2010 als Landes- und Bundesrecht außer Kraft getreten. Siehe nun Hinterlegungsgesetz.
Hinterlegungsordnung
2. Abschnitt - Annahme (§§ 5 - 6) |
Außer Kraft
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Rechtsprechung zu § 5 HintO
4 Entscheidungen zu § 5 HintO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 05.02.2003 - 16 VA 4/02
Zuständigkeit für Beschwerden in Hinterlegungssachen ; Abschließende Entscheidung ...
- OLG Nürnberg, 24.01.1980 - 2 W 65/79
Wirkungen der Hinterlegung eines Geldbetrags bei einem Notar
- OLG Nürnberg, 06.09.2017 - 12 U 2086/15
Darlegungs- und Beweislast bei Ersitzung
- OLG Hamburg, 16.06.2003 - 2 VA 7/02