Jugendgerichtsgesetz
| 5. Teil - Schluß- und Übergangsvorschriften (§§ 113 - 125) |
(weggefallen)
Fassung aufgrund des Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.12.2010
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 15.12.2010 | Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht | 08.12.2010 |
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Rechtsprechung zu § 117 JGG
5 Entscheidungen zu § 117 JGG in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
Schöffen; Wahl; Ehrenamtliche Richter; Jugendschöffen
- BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der ...
- BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75
Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen - ...
- BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR ...
- OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01
Jugendstrafe, Schwere der Schuld, schädliche Neigungen, Erziehungsgedanke, ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 117 JGG:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Schöffengerichte
- §§ 36 ff.