Jugendgerichtsgesetz
5. Teil - Schluß- und Übergangsvorschriften (§§ 113 - 125) |
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__paste_bez____paste_norm__ Jugendgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/JGG/__paste_norm__.html)
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§ 113Bewährungshelfer
§ 114Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
§ 115(weggefallen)
§ 116Zeitlicher Geltungsbereich
§ 117(weggefallen)
§ 118(weggefallen)
§ 119(weggefallen)
§ 120(weggefallen)
§ 121Übergangsvorschrift
§ 122- § 124 (weggefallen)
§ 125Inkrafttreten
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Rechtsprechung zu § 125 JGG
2 Entscheidungen zu § 125 JGG in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 21.07.2017 - 1 Ws 73/17
Jugendstrafsache: Kriterien zur Bestimmung der Schwere der Schuld sowie zur ...
- OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93
Schöffen; Wahl; Ehrenamtliche Richter; Jugendschöffen