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Jugendgerichtsgesetz
| 5. Teil - Schluß- und Übergangsvorschriften (§§ 113 - 125) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Jugendgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/JGG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.12.2010
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 15.12.2010 | Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht | 08.12.2010 |
§ 113Bewährungshelfer
§ 114Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
§ 115(weggefallen)
§ 116Zeitlicher Geltungsbereich
§ 117(weggefallen)
§ 118(weggefallen)
§ 119(weggefallen)
§ 120(weggefallen)
§ 121Übergangsvorschrift
§ 122- § 124 (weggefallen)
§ 125Inkrafttreten
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Rechtsprechung zu § 119 JGG
3 Entscheidungen zu § 119 JGG in unserer Datenbank:
- BGH, 09.10.1953 - 1 StR 322/53
Rechtsmittel
- BayObLG, 25.05.1954 - BReg. 2 St 30/54
Urteil und die Rechtsmittelbelehrung gegenüber dem gesetzlichen Vertreter
- BGH, 30.09.1954 - 3 StR 331/54
Rechtsmittel