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Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug
| Abschnitt 12 - Unmittelbarer Zwang (§§ 54 - 61) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ JVollzGB II (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_II/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_II/__paste_norm__.html)
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(1) Unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs sind diejenigen zu wählen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigen.
(2) Unmittelbarer Zwang unterbleibt, wenn ein durch ihn zu erwartender Schaden erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht.
§ 54Allgemeine Voraussetzungen
§ 55Begriffsbestimmungen
§ 56Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 57Handeln auf Anordnung
§ 58Androhung
§ 59Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
§ 60Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
§ 61Zwangsmaßnahmen in der Gesundheitsfürsorge
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