Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Jugendstrafvollzug
Abschnitt 10 - Freizeit (§§ 53 - 56) |
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__paste_bez____paste_norm__ JVollzGB IV (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_IV/__paste_norm__.html)
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§ 53Allgemeines
§ 54Besitz von Gegenständen zur Freizeit-
beschäftigung § 55Hörfunk und Fernsehen § 56Zeitungen und Zeitschriften
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beschäftigung § 55Hörfunk und Fernsehen § 56Zeitungen und Zeitschriften
Querverweise
Auf § 56 JVollzGB IV verweisen folgende Vorschriften:
- Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Jugendstrafvollzug (JVollzGB IV)
- Erzieherische Maßnahmen und Disziplinarmaßnahmen
- § 79 (Vollstreckung und Vollzug der Disziplinarmaßnahmen)