Jugendschutzgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeines (§§ 1 - 3) |
(1) 1Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. 2Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.
(2) 1Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. 2Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 2 JuSchG
20 Entscheidungen zu § 2 JuSchG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 6 U 148/21
Kohlenmonoxid-Vergiftung in Shisha-Bar
- OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22 Corona
Unlauterer Wettbewerb durch im Internet angebotene Corona-Antigen-Schnelltests ...
- OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/08
Prüfungspflicht eines Gewerbetreibenden hinsichtlich der Berechtigung der ...
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- VG Köln, 12.01.2011 - 22 K 3151/08
Aufnahme eines Kataloges mit Büchern, Tonträgern sowie Videos und DVDs in die ...
- VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 10.599
Auflagen; Glücksspiel; Minderjährigenschutz; Altersverifikation; Einsichtsrechte
- VG Regensburg, 28.01.2010 - RO 5 K 08.2047
Nebenbestimmungen; Auflagen; Minderjährigen- und Jugendschutz; ...
- VG Freiburg, 31.07.2007 - 6 K 1138/07
Supermarktbetreiber; Zweckveranlasser; Jugendliche; Saufgelage; Öffentlicher ...
- BSG, 25.05.1988 - 9a RVi 1/87
Gleichheit - Ausgleichsrente - Kind - Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse
- LSG Sachsen, 17.08.2005 - L 6 U 81/03
Voraussetzungen für die Anwendung des Fremdrentengesetzes; Überleitung des ...
Querverweise
Auf § 2 JuSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Allgemeines
- § 1 (Begriffsbestimmungen)