Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Jugendbildungsgesetz

   Fünfter Abschnitt - Sonstige Vorschriften (§ 16)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/JugendBildG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ JugendBildG (https://dejure.org/gesetze/JugendBildG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ JugendBildG
__paste_bez__ __paste_norm__ Jugendbildungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/JugendBildG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Jugendbildungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 16
Personalverbund

(1) 1Angehörige des öffentlichen Dienstes können unter Fortfall der Dienstbezüge zum Dienst bei Trägern der außerschulischen Jugendbildung im Sinne dieses Gesetzes als hauptberufliche Mitarbeiter beurlaubt werden. 2Die Beurlaubung soll insgesamt zehn Jahre nicht überschreiten ; sie kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.

(2) Angehörige des öffentlichen Dienstes, die nebenamtlich als ständige Mitarbeiter bei Trägern der außerschulischen Jugendbildung tätig sind, sollen in angemessenem Umfang zur Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen für außerschulische Jugendbildung mit Dienstbezügen beurlaubt werden.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht