Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Hier: Landesdatenschutzgesetz in der seit dem 21. Juni 2018 geltenden Fassung.

Landesdatenschutzgesetz

   Abschnitt 3 - Rechte der betroffenen Person (§§ 8 - 11)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/LDSG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ LDSG (https://dejure.org/gesetze/LDSG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ LDSG
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesdatenschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/LDSG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesdatenschutzgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 9a
Beschränkung des Rechts auf Berichtigung (Ergänzung zu Artikel 16 der Verordnung [EU] 2016/679)

1Die Berichtigung von mit KI-Systemen und KI-Modellen verarbeiteten personenbezogenen Daten kann nicht verlangt werden, solange dies nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an technischen oder wirtschaftlichen Mitteln oder erheblichen ökologischen Folgen möglich wäre oder solange der rechtmäßige Zweck der Verarbeitung erheblich erschwert würde. 2An die Stelle einer Berichtigung treten ein Filter oder sonstige geeignete Maßnahmen, soweit der Aufwand verhältnismäßig ist. 3Zur Umsetzung der Maßnahmen nach Satz 2 dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden, soweit dies zwingend erforderlich ist. 4Diese personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet werden.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 10.02.2026 (GBl. S. 19), in Kraft getreten am 28.02.2026.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Querverweise

Auf § 9a LDSG verweisen folgende Vorschriften:

    Landesdatenschutzgesetz (LDSG) 
      Allgemeine Bestimmungen
        § 2 (Anwendungsbereich)
     
      Rechte der betroffenen Person
        § 10 (Beschränkung des Rechts auf Löschung (Ergänzung zu Artikel 17 der Verordnung [EU] 2016/679))
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht