Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
7. Abschnitt - Überleitungs- und Ergänzungsvorschriften (§§ 46 - 51) |
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__paste_bez____paste_norm__ Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/LFGG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg vom 29.07.2010 (GBl. S. 555) mit Wirkung vom 01.01.2018.