Mittelstandsförderungsgesetz
Dritter Teil - Ausführungs- und Schlussbestimmungen (§§ 23 - 26) |
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__paste_bez____paste_norm__ Mittelstandsförderungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/MFG/__paste_norm__.html)
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(1) 1Die Landesregierung berichtet dem Landtag in regelmäßigen Zeitabständen über die Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft. 2Der Bericht soll sich auch auf die getroffenen Fördermaßnahmen und deren Auswirkungen (Erfolgskontrolle) erstrecken sowie Vorschläge für weitere Fördermaßnahmen enthalten.
(2) Zur Sicherstellung der Effizienz der Förderprogramme und -maßnahmen werden diese evaluiert.
§ 23Zuständigkeiten
§ 24Mittelstandsbericht, Evaluation
§ 25Änderung der Gemeindeordnung
§ 26Inkrafttreten
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