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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
| Abschnitt 4 - Gegenstandswert (§§ 22 - 33) |
Alte Fassung
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__paste_bez__ __paste_norm__ RVG bis 29.12.2020 (https://dejure.org/gesetze/RVG_bis_29.12.2020/__paste_norm__.html)
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1In der Zwangsverwaltung bestimmt sich der Gegenstandswert bei der Vertretung des Antragstellers nach dem Anspruch, wegen dessen das Verfahren beantragt ist; Nebenforderungen sind mitzurechnen; bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen ist der Wert der Leistungen eines Jahres maßgebend. 2Bei der Vertretung des Schuldners bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem zusammengerechneten Wert aller Ansprüche, wegen derer das Verfahren beantragt ist, bei der Vertretung eines sonstigen Beteiligten nach § 23 Abs. 3 Satz 2.
§ 22Grundsatz
§ 23Allgemeine Wertvorschrift
§ 23aGegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
§ 23bGegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-
Musterverfahrens-
gesetz § 24Gegenstandswert im Sanierungs-
und Reorganisations-
verfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz § 25Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung § 26Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung § 27Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung § 28Gegenstandswert im Insolvenzverfahren § 29Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung § 30Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz § 31Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrens-
gesetz § 31aAusschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz § 31bGegenstandswert bei Zahlungs-
vereinbarungen § 32Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren § 33Wertfestsetzung für die Rechtsanwalts-
gebühren
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Musterverfahrens-
gesetz § 24Gegenstandswert im Sanierungs-
und Reorganisations-
verfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz § 25Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung § 26Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung § 27Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung § 28Gegenstandswert im Insolvenzverfahren § 29Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung § 30Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz § 31Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrens-
gesetz § 31aAusschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz § 31bGegenstandswert bei Zahlungs-
vereinbarungen § 32Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren § 33Wertfestsetzung für die Rechtsanwalts-
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