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Erstes Buch Sozialgesetzbuch
- Allgemeiner Teil -

   Vierter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 68 - 72)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ SGB I (https://dejure.org/gesetze/SGB_I/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ SGB I
__paste_bez__ __paste_norm__ Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (https://dejure.org/gesetze/SGB_I/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 71
Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung

§ 53 Abs. 6 und § 54 Abs. 6 sind nur auf Geldleistungen anzuwenden, soweit diese nach dem 30. März 2005 ganz oder teilweise zu Unrecht erbracht werden.

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Rechtsprechung zu § 71 SGB I

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