Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Neuntes Kapitel - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 323 - 339) |
Vierter Abschnitt - Auszahlung von Geldleistungen (§ 337) |
(2) Laufende Geldleistungen werden regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt.
(3) 1Andere als laufende Geldleistungen werden mit der Entscheidung über den Antrag auf Leistung oder, soweit der oder dem Berechtigten Kosten erst danach entstehen, zum entsprechenden Zeitpunkt ausgezahlt. 2Insolvenzgeld wird nachträglich für den Zeitraum ausgezahlt, für den es beantragt worden ist. 3Weiterbildungskosten und Teilnahmekosten werden, soweit sie nicht unmittelbar an den Träger der Maßnahme erbracht werden, monatlich im voraus ausgezahlt.
(4) Zur Vermeidung unbilliger Härten können angemessene Abschlagszahlungen geleistet werden.
Fassung aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.06.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.12.2021 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 12.06.2020 | |
09.04.2013 | Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) | 03.04.2013 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 337 SGB III
88 Entscheidungen zu § 337 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18 Corona
Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an ...
- BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 12/21 R
(Arbeitslosengeldanspruch - Auszahlungsanspruch - Erstattungsanspruch des ...
- BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 42/21 R
Arbeitslosengeldanspruch - Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen ...
- LSG Sachsen, 29.10.2020 - L 7 AS 1170/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2021 - L 8 LW 13/19
Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz ...
- LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 3 AL 176/17
- SG Marburg, 01.02.2016 - S 2 AL 32/14
Arbeitslosenversicherung (SGB III)
- LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2020 - L 3 AS 101/20
Voraussetzungen eines Anspruchs des Grundsicherungsberechtigten auf Bewilligung ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21
Annahmeverzug - Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung - Zumutbarkeit - ...
- BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 3/20 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Unzulässigkeit - ...
Querverweise
Auf § 337 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Sonderregelungen
- Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben
- § 421e (Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union)