Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -

   Elfter Abschnitt - Übergangsvorschriften (§§ 114 - 135)   
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Textdarstellung

  

§ 121
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

1§ 35a Absatz 6a Satz 4 und 5 gilt nicht für die Verträge, denen die Aufsichtsbehörde bereits bis zum 10. Mai 2019 zugestimmt hat. 2Die zur Zukunftssicherung eines Vorstandsmitgliedes vertraglich vereinbarten nicht beitragsorientierten Zusagen, denen die Aufsichtsbehörde bereits bis zum 10. Mai 2019 zugestimmt hat, dürfen auch bei Abschluss eines neuen Vertrages mit diesem Vorstandsmitglied in dem im vorhergehenden Vertrag vereinbarten Durchführungsweg und Umfang fortgeführt werden.

Vorschrift angefügt durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz) vom 06.05.2019 (BGBl. I S. 646), in Kraft getreten am 11.05.2019 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
11.05.2019
Änderung
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Änderung
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz)06.05.2019BGBl. I S. 646
§ 114Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes § 115(weggefallen) § 115a(weggefallen) § 116Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben § 116a(weggefallen) § 117Verwaltungsausgaben der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner § 118Übergangsregelung für Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst § 119Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld § 120(weggefallen) § 121Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen § 122Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts § 123Übergangsregelung § 124Bestandsabfrage zur Erhebung der Elterneigenschaft und der Anzahl der berücksichtigungs-
fähigen Kinder nach § 55 Absatz 3 des Elften Buches
§ 125Übergangsregelung zum Erstattungsanspruch nach § 55 Absatz 3d Satz 1 des Elften Buches und zur Verzinsung dieses Erstattungsanspruchs § 126Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern § 127(weggefallen) § 128Außerordentliche Hemmung der Verjährung § 129Übergangsregelung für die Zulassung der Arbeitnehmer-
vereinigungen für die Sozialversicherungs-
wahlen im Jahr 2023
§ 130Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Impfzentren § 131Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Testzentren § 132(weggefallen) § 133Übergangsvorschrift zur Besetzung der hauptamtlichen Vorstände und Geschäftsführungen der Versicherungsträger § 134Übergangsregelung zum Übergangsbereich § 135Bericht zur Einführung eines Betriebsstätten-
verzeichnisses
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