Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
Elfter Abschnitt - Übergangsvorschriften (§§ 114 - 135) |
1Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Testzentrum im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Testteam sind in der Zeit vom 4. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig. 2Für Tätigkeiten, bei denen die Einnahmen nach Satz 1 nicht beitragspflichtig sind, bestehen keine Meldepflichten nach diesem Buch. 3Satz 1 gilt nicht für Einnahmen aus einer vor dem 4. März 2021 vereinbarten Tätigkeit.
Vorschrift angefügt durch das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) vom 24.02.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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04.03.2021 | Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) | 24.02.2021 |
fähigen Kinder nach § 55 Absatz 3 des Elften Buches § 125Übergangsregelung zum Erstattungsanspruch nach § 55 Absatz 3d Satz 1 des Elften Buches und zur Verzinsung dieses Erstattungsanspruchs § 126Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern § 127(weggefallen) § 128Außerordentliche Hemmung der Verjährung § 129Übergangsregelung für die Zulassung der Arbeitnehmer-
vereinigungen für die Sozialversicherungs-
wahlen im Jahr 2023 § 130Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Impfzentren § 131Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Testzentren § 132(weggefallen) § 133Übergangsvorschrift zur Besetzung der hauptamtlichen Vorstände und Geschäftsführungen der Versicherungsträger § 134Übergangsregelung zum Übergangsbereich § 135Bericht zur Einführung eines Betriebsstätten-
verzeichnisses
Rechtsprechung zu § 131 SGB IV
4 Entscheidungen zu § 131 SGB IV in unserer Datenbank:
- LSG Hessen, 27.04.2023 - L 1 BA 17/22
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit einer Ärztin für eine ...
- LSG Hessen, 23.03.2023 - L 1 BA 18/22
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Arztes für die Hessische ...
- LSG Hessen, 12.05.2022 - L 1 BA 75/21
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- LSG Hessen, 12.05.2022 - L 1 BA 76/21
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