Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 - 140h) |
Achter Abschnitt - Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern (§§ 132 - 134a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Die Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen können mit geeigneten Einrichtungen Verträge über die Erbringung von Kurzzeitpflege nach § 39c schließen, soweit dies für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig ist.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz) vom 10.12.2015
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2016 | Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz) | 10.12.2015 |
§ 132Versorgung mit Haushaltshilfe
§ 132aVersorgung mit häuslicher Krankenpflege
§ 132bVersorgung mit Soziotherapie
§ 132cVersorgung mit sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen
§ 132dSpezialisierte ambulante Palliativversorgung
§ 132eVersorgung mit Schutzimpfungen
§ 132fVersorgung durch Betriebsärzte
§ 132gGesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
§ 132hVersorgungsverträge mit Kurzzeitpflege-
einrichtungen § 132iVersorgungsverträge mit Hämophiliezentren § 132jRegionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutz-
impfungen in Apotheken § 132kVertrauliche Spurensicherung § 132lVersorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungs-
ermächtigung § 132mVersorgung mit Leistungen der Übergangspflege im Krankenhaus § 133Versorgung mit Krankentransport-
leistungen § 134Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheits-
anwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungs-
ermächtigung § 134aVersorgung mit Hebammenhilfe
Neu Gesamtansicht
einrichtungen § 132iVersorgungsverträge mit Hämophiliezentren § 132jRegionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutz-
impfungen in Apotheken § 132kVertrauliche Spurensicherung § 132lVersorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungs-
ermächtigung § 132mVersorgung mit Leistungen der Übergangspflege im Krankenhaus § 133Versorgung mit Krankentransport-
leistungen § 134Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheits-
anwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungs-
ermächtigung § 134aVersorgung mit Hebammenhilfe