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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Sechstes Kapitel - Organisation der Krankenkassen (§§ 143 - 206) |
| Vierter Abschnitt - Meldungen (§§ 198 - 206) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) | 27.03.2024 | |
| 28.03.2024 | Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) | 27.03.2024 |
§ 198Meldepflicht des Arbeitgebers für versicherungs-
pflichtig Beschäftigte § 199Meldepflichten bei unständiger Beschäftigung § 199aInformations-
pflichten bei krankenversicherten Studenten § 200Meldepflichten bei sonstigen versicherungs-
pflichtigen Personen § 201Meldepflichten bei Rentenantragstellung und Rentenbezug § 202Meldepflichten bei Versorgungsbezügen § 202a(weggefallen) § 203Meldepflichten bei Leistung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Erziehungsgeld § 203aMeldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld oder Unterhaltsgeld § 204Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst § 205Meldepflichten bestimmter Versicherungs-
pflichtiger § 206Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten
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pflichtig Beschäftigte § 199Meldepflichten bei unständiger Beschäftigung § 199aInformations-
pflichten bei krankenversicherten Studenten § 200Meldepflichten bei sonstigen versicherungs-
pflichtigen Personen § 201Meldepflichten bei Rentenantragstellung und Rentenbezug § 202Meldepflichten bei Versorgungsbezügen § 202a(weggefallen) § 203Meldepflichten bei Leistung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Erziehungsgeld § 203aMeldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld oder Unterhaltsgeld § 204Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst § 205Meldepflichten bestimmter Versicherungs-
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