Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 - 140h) |
| Zweiter Abschnitt - Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72 - 106d) |
| Sechster Titel - Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss (§§ 90 - 94) |
(1) 1Der Gemeinsame Bundesausschuss soll in regelmäßigen Zeitabständen die nach § 34 Abs. 1 oder durch Rechtsverordnung auf Grund des § 34 Abs. 2 und 3 ganz oder für bestimmte Indikationsgebiete von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossenen Arzneimittel in einer Übersicht zusammenstellen. 2Die Übersicht ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen.
(2) Kommt der Gemeinsame Bundesausschuss seiner Pflicht nach Absatz 1 nicht oder nicht in einer vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzten Frist nach, kann das Bundesministerium für Gesundheit die Übersicht zusammenstellen und im Bundesanzeiger bekannt machen.
Fassung aufgrund der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 08.11.2006 | Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.10.2006 |
ermächtigung zur Regelung der Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus § 92Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses § 92aInnovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss § 92bDurchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss § 93Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel § 94Wirksamwerden der Richtlinien
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Rechtsprechung zu § 93 SGB V
49 Entscheidungen zu § 93 SGB V in unserer Datenbank:
- BSG, 16.07.1996 - 1 RS 1/94
Falscher Senat als Verstoß gegen Zuständigkeitsregelung, Anfechtungsklage zur ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1993 - L 11 Ka 51/91
Arzneimittel; Negativliste; Krankenversicherung; Arzneimittelhersteller; ...
- SG Köln, 13.03.1991 - S 19 Ka 12/90
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1993 - L 11 Ka 51/91
- LSG Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - L 4 KA 18/07
Verhältnis - Schadensersatzanspruch gegen Vertragsarzt wegen unzulässiger ...
- SG Aachen, 11.06.2013 - S 13 KR 79/13
Erstattung der Kosten der so genannten Del-Ferro-Therapie - einer Behandlung des ...
- BSG, 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R Corona
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Streitigkeiten über Abrechnungen nach ...
- BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der ...
Querverweise
Auf § 93 SGB V verweisen folgende Vorschriften:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)