Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Viertes Kapitel - Finanzierung (§§ 153 - 227) |
Zweiter Abschnitt - Beiträge und Verfahren (§§ 157 - 212b) |
Erster Unterabschnitt - Beiträge (§§ 157 - 189) |
Achter Titel - Berechnungsgrundsätze (§ 189) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 189 SGB VI
2 Entscheidungen zu § 189 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 04.12.2014 - B 5 RE 12/14 R
Berechnung der Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- LSG Sachsen, 12.02.2001 - L 1 KR 49/00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung wegen Nichterreichens des ...