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Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
| Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
| Achter Unterabschnitt - Zusatzleistungen (§§ 269 - 270a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 17.07.2017
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 22.07.2017 | Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) | 17.07.2017 |
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Rechtsprechung zu § 269a SGB VI
2 Entscheidungen zu § 269a SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 28.08.2006 - L 20 B 609/05
Widerspruch gegen die Absenkung eines Krankenkassenzuschusses im Rahmen der ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2012 - L 22 R 543/10
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