Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
Zweiter Abschnitt - Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts (§§ 300 - 319c) |
Fünfter Unterabschnitt - Zusammentreffen von Renten und Einkommen (§§ 311 - 314b) |
(1) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente, die auf einem Versicherungsfall vor dem 1. Januar 1979 beruht, und ruhte diese wegen einer Rente aus der Unfallversicherung, beträgt der Mindestgrenzbetrag
1. | bei einer Rente aus eigener Versicherung 85 vom Hundert, | |
2. | bei einer Witwenrente oder Witwerrente 51 vom Hundert |
des Betrages, der sich ergibt, wenn der im Dezember 1991 zugrunde liegende persönliche Vomhundertsatz mit zwei Dritteln des aktuellen Rentenwerts vervielfältigt wird.
(2) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente, für die die allgemeine Wartezeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt ist und die auf einem Versicherungsfall vor dem 1. Januar 1979 beruht, und ruhte diese Rente wegen einer Rente aus der Unfallversicherung, die auf einem Unfall oder Tod vor dem 1. Januar 1979 beruht, beträgt der Mindestgrenzbetrag
1. | bei einer Rente aus eigener Versicherung 100 vom Hundert, | |
2. | bei einer Witwenrente oder Witwerrente 60 vom Hundert |
des Betrages, der sich ergibt, wenn der im Dezember 1991 zugrunde liegende persönliche Vomhundertsatz mit zwei Dritteln des aktuellen Rentenwerts vervielfältigt wird.
(3) § 311 Abs. 5 Satz 2 und 3, Abs. 7 ist anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 312 SGB VI
40 Entscheidungen zu § 312 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 1/98 R
Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente
- LSG Bayern, 13.09.2006 - L 16 R 83/05
Anspruchsvernichtende Anrechnung der Verletztenrente aus der gesetzlichen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 28.07.2006 - L 16 R 399/05
Anspruchsmindernde Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen ...
- BSG, 21.04.1999 - B 5 RA 1/97 R
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Unfallrente ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 07.11.2018 - L 6 R 245/18
Herstellungsanspruch, SGB X
- BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 7/05 S
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus ...
- BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 38/04 R
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus ...
- BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 7/05 S
Querverweise
Auf § 312 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Sonderregelungen
- Ergänzungen für Sonderfälle
- Zusammentreffen von Renten und Einkommen
- § 266 (Erhöhung des Grenzbetrags)