Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
Dritter Unterabschnitt - Rentenhöhe und Rentenanpassung (§§ 63 - 88a) |
Vierter Titel - Knappschaftliche Besonderheiten (§§ 79 - 87) |
(1) Für die Gesamtleistungsbewertung werden jedem Kalendermonat mit Beitragszeiten der knappschaftlichen Rentenversicherung, der gleichzeitig Kindererziehungszeit ist, die um ein Drittel erhöhten Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten zugeordnet.
(2) Bei Kalendermonaten mit Beitragszeiten der allgemeinen Rentenversicherung, die beitragsgeminderte Zeiten sind, weil sie auch mit Anrechnungszeiten oder einer Zurechnungszeit belegt sind, die der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet sind, werden für die Ermittlung des Wertes für beitragsgeminderte Zeiten die Entgeltpunkte für diese Beitragszeiten zuvor mit 0,75 vervielfältigt.
(3) Bei Kalendermonaten mit Beitragszeiten der knappschaftlichen Rentenversicherung, die beitragsgeminderte Zeiten sind, weil sie auch mit Anrechnungszeiten oder einer Zurechnungszeit belegt sind, die der allgemeinen Rentenversicherung zugeordnet sind, werden für die Ermittlung des Wertes für beitragsgeminderte Zeiten die ohne Anwendung des Absatzes 1 ermittelten Entgeltpunkte für diese Beitragszeiten zuvor mit 1,3333 vervielfältigt.
bewertung) § 85Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag) § 86(weggefallen) § 86aZugangsfaktor § 87Zuschlag bei Waisenrenten
Rechtsprechung zu § 84 SGB VI
6 Entscheidungen zu § 84 SGB VI in unserer Datenbank:
- BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15
Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
Rentenversicherung
- AGH Hamburg, 26.07.2016 - II ZU 2/14
Voraussetzungen der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Sozialrecht: ...
- VGH Bayern, 26.03.2015 - 14 ZB 14.482
Beihilfe bei vollstationärer Pflege
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - Praxisbesonderheiten - ...
- SG Regensburg, 18.09.2007 - S 16 R 4109/05
Erhebung von Säumniszuschlägen wegen verspäteter Nachversicherung; Voraussetzung ...
Querverweise
Auf § 84 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Sonderregelungen
- Ergänzungen für Sonderfälle
- Rentenhöhe und Rentenanpassung
- § 265 (Knappschaftliche Besonderheiten)