Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
| Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
| Fünfter Unterabschnitt - Rentenhöhe und Rentenanpassung (§§ 254b - 265b) |
(1) Für Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung, die für Arbeiter in der Zeit vom 1. Oktober 1921 und für Angestellte in der Zeit vom 1. August 1921 bis zum 31. Dezember 1923 gezahlt worden sind, werden für jeden Kalendermonat 0,0625 Entgeltpunkte zugrunde gelegt.
(2) Für Zeiten, in denen Versicherte eine Bergmannsprämie vor dem 1. Januar 1992 bezogen haben, wird die der Ermittlung von Entgeltpunkten zugrunde zu legende Beitragsbemessungsgrundlage für jedes volle Kalenderjahr des Bezugs der Bergmannsprämie um das 200fache der Bergmannsprämie und für jeden Kalendermonat um ein Zwölftel dieses Jahresbetrags erhöht.
(3) Bei Kalendermonaten mit Beitragszeiten der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die beitragsgeminderte Zeiten sind, weil sie auch mit Ersatzzeiten belegt sind, die der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet sind, werden für die Ermittlung des Wertes für beitragsgeminderte Zeiten die Entgeltpunkte für diese Beitragszeiten zuvor mit 0,75 vervielfältigt.
(4) Bei Kalendermonaten mit Beitragszeiten der knappschaftlichen Rentenversicherung, die beitragsgeminderte Zeiten sind, weil sie auch mit Ersatzzeiten belegt sind, die der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten zugeordnet sind, werden für die Ermittlung des Wertes für beitragsgeminderte Zeiten die ohne Anwendung des § 84 Abs. 1 ermittelten Entgeltpunkte für diese Beitragszeiten zuvor mit 1,3333 vervielfältigt.
(5) Für die Ermittlung der zusätzlichen Entgeltpunkte des Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter Tage werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Versicherte vor dem 1. Januar 1968 unter Tage beschäftigt waren, wobei für je drei volle Kalendermonate mit anderen als Hauerarbeiten je zwei Kalendermonate angerechnet werden.
(6) § 85 Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für Zeiten, in denen eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen worden ist.
(7) Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei großen Witwenrenten und großen Witwerrenten in der knappschaftlichen Rentenversicherung nach dem Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 0,8, wenn der Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Tag geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
(8) Beginnt eine Rente für Bergleute vor dem 1. Januar 2024 ist bei der Ermittlung des Zugangsfaktors abhängig vom Rentenbeginn anstelle der Vollendung des 64. Lebensjahres die Vollendung des nachstehend angegebenen Lebensalters maßgebend:
| Bei Beginn der Rente im | tritt an die Stelle Lebensalters des 64 Jahre das Lebensalter | ||
| Jahr | Monat | Jahre | Monate |
| 2012 | Januar | 62 | 1 |
| 2012 | Februar | 62 | 2 |
| 2012 | März | 62 | 3 |
| 2012 | April | 62 | 4 |
| 2012 | Mai | 62 | 5 |
| 2012 | Juni - Dezember | 62 | 6 |
| 2013 | 62 | 7 | |
| 2014 | 62 | 8 | |
| 2015 | 62 | 9 | |
| 2016 | 62 | 10 | |
| 2017 | 62 | 11 | |
| 2018 | 63 | 0 | |
| 2019 | 63 | 2 | |
| 2020 | 63 | 4 | |
| 2021 | 63 | 6 | |
| 2022 | 63 | 8 | |
| 2023 | 63 | 10. | |
§ 86a ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle von 40 Jahren 35 Jahre treten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20.04.2007
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2008 | Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung [RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz] | 20.04.2007 |
sicherungsniveau bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 § 255jBestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2022 § 256Entgeltpunkte für Beitragszeiten § 256aEntgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet § 256bEntgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten § 256cEntgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten ohne Beitragsbemessungs-
grundlage § 256d(weggefallen) § 257Entgeltpunkte für Berliner Beitragszeiten § 258Entgeltpunkte für saarländische Beitragszeiten § 259Entgeltpunkte für Beitragszeiten mit Sachbezug § 259aBesonderheiten für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937 § 259bBesonderheiten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz-
oder Sonder-
versorgungssystem § 259c(weggefallen) § 260Beitragsbemessungs-
grenzen § 261Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte § 262Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt § 263Gesamtleistungs-
bewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten § 263a(weggefallen) § 264Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich § 264a(weggefallen) § 264bZuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung § 264cZuschlag bei Hinterbliebenen-
renten § 264dZugangsfaktor § 265Knappschaftliche Besonderheiten § 265a(weggefallen) § 265b(weggefallen)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 265 SGB VI
13 Entscheidungen zu § 265 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - L 7 R 93/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - ...
- BFH, 19.05.2021 - X R 33/19
Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen
- BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche ...
- BSG, 30.01.1997 - 8 RKn 21/95
Neuregelung der auf die Bergmannsprämie bezogenen Rentenberechnung nach dem SGB ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2015 - L 22 R 588/13
Zusätzliche Belohnung in der Braunkohlenindustrie der DDR - Arbeitsentgelt
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - L 22 KN 28/02
Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit ...
- SG Dortmund, 19.09.2022 - S 25 R 1785/19
- LSG Bayern, 09.04.2013 - L 13 R 392/10
Zu den Voraussetzungen der Anerkennung von Hauerarbeiten bei der Berechnung des ...
- VG Kassel, 05.05.2023 - 1 K 1918/21
Anrechnung von Renten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2002 - L 18 KN 87/00
Zuweisung von Entgeltpunkten nach dem Fremdrentenrecht in der gesetzlichen ...