Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
| Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
| Fünfter Unterabschnitt - Rentenhöhe und Rentenanpassung (§§ 254b - 265b) |
1Für Zeiten, für die Beiträge aufgrund einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten gezahlt worden sind, werden mindestens die im übrigen Deutschen Reich geltenden Beitragsbemessungsgrenzen angewendet. 2Für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland werden die im Bundesgebiet geltenden Beitragsbemessungsgrenzen angewendet. 3Sind vor dem 1. Januar 1984 liegende Arbeitsausfalltage nicht als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, werden diese Arbeitsausfalltage bei der Bestimmung der Beitragsbemessungsgrenze als Beitragszeiten berücksichtigt.
sicherungsniveau bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 § 255jBestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2022 § 256Entgeltpunkte für Beitragszeiten § 256aEntgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet § 256bEntgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten § 256cEntgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten ohne Beitragsbemessungs-
grundlage § 256d(weggefallen) § 257Entgeltpunkte für Berliner Beitragszeiten § 258Entgeltpunkte für saarländische Beitragszeiten § 259Entgeltpunkte für Beitragszeiten mit Sachbezug § 259aBesonderheiten für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937 § 259bBesonderheiten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz-
oder Sonder-
versorgungssystem § 259c(weggefallen) § 260Beitragsbemessungs-
grenzen § 261Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte § 262Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt § 263Gesamtleistungs-
bewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten § 263a(weggefallen) § 264Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich § 264a(weggefallen) § 264bZuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung § 264cZuschlag bei Hinterbliebenen-
renten § 264dZugangsfaktor § 265Knappschaftliche Besonderheiten § 265a(weggefallen) § 265b(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 260 SGB VI
190 Entscheidungen zu § 260 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 16.03.2022 - B 5 R 298/21 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in ...
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2024 - L 8 R 2313/22
Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von im Ausweis ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
Ermittlung von EP (Ost) für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet ab Juli 1990
- LSG Thüringen, 24.11.2015 - L 6 R 231/12
Ausschluss nach § 248 Abs 3 S 2 Nr 1 auch bei Zahlung eines während eines ...
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 18/18 R
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- LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - L 8 R 1064/11
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- LSG Sachsen, 20.03.2001 - L 4 RA 9/99
Zugrundelegung einer anteilig gekürzte Beitragsbemessungsgrenze bei der ...
- LSG Brandenburg, 24.09.2002 - L 2 RA 220/01
Nichtberücksichtigung der Arbeitsentgelte zur Ermittlung von Entgeltpunkten wegen ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17