Sammlungsgesetz
Abschnitt 3 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 10 - 16) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Sammlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/SammlungsG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 10Zuständige Behörden
§ 11Ordnungswidrigkeiten
§ 12Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 13Sammlungen der Kirchen, Religions-
gemeinschaften und Weltanschauungs-
gemeinschaften § 14Einschränkung eines Grundrechts § 15Verwaltungs-
vorschriften § 16Schlußbestimmungen
Neu Gesamtansicht
gemeinschaften und Weltanschauungs-
gemeinschaften § 14Einschränkung eines Grundrechts § 15Verwaltungs-
vorschriften § 16Schlußbestimmungen