Steuerberatungsgesetz
Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften (§§ 154 - 157e) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Steuerberatungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/StBerG/__paste_norm__.html)
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§ 36 Absatz 2 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1746) ist erstmals auf Prüfungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.
Vorschrift eingefügt durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 22.11.2019
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2020 | Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) | 22.11.2019 |