Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 3. Abschnitt - Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 - 104a) |
(1) 1Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staates zerstört oder beschädigt und dadurch verunglimpft. 3Den in Satz 2 genannten Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Fassung aufgrund des Achtundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole vom 12.06.2020
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 24.06.2020 | Achtundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole | 12.06.2020 |
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Rechtsprechung zu § 104 StGB
16 Entscheidungen zu § 104 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 21.11.2023 - 7 U 37/22
Überwachungssoftware - Äußerungsrechtliche Ansprüche von ausländischen Staaten ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 415/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche ...
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche ...
- LG Hamburg, 03.06.2022 - 324 O 350/21
- LG Hamburg, 03.06.2022 - 324 O 355/21
Kein Ehrenschutz für ausländischen Staat
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 415/23
- VG Hamburg, 20.10.2023 - 2 E 4477/23
Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot eines pro-palästinensischen Aufzugs mit ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hamburg, 08.12.2023 - 5 E 5290/23
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung betreffend sog. ...
- OVG Sachsen, 06.10.2022 - 6 B 240/22
Waffen- und sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit; Bestrebungen gegen die ...
- VG Frankfurt/Main, 13.10.2023 - 5 L 3216/23
Free-Palestine-Demonstration in Frankfurt am Main
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 104 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 90a (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole)