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Telekommunikationsgesetz a.F.
| Teil 2 - Marktregulierung (§§ 9 - 43) |
| Abschnitt 2 - Zugangsregulierung (§§ 16 - 26) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ TKG bis 30.11.2021 (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Telekommunikationsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
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Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18.02.2007
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 24.02.2007 | Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften | 18.02.2007 |
§ 16Verträge über Zusammenschaltung
§ 17Vertraulichkeit von Informationen
§ 18Kontrolle über Zugang zu Endnutzern
§ 19Diskriminierungs-
verbot § 20Transparenz-
verpflichtung § 21Zugangs-
verpflichtungen § 22Zugangs-
vereinbarungen § 23Standardangebot § 24Getrennte Rechnungsführung § 25Anordnungen durch die Bundesnetzagentur § 26Veröffentlichung
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verbot § 20Transparenz-
verpflichtung § 21Zugangs-
verpflichtungen § 22Zugangs-
vereinbarungen § 23Standardangebot § 24Getrennte Rechnungsführung § 25Anordnungen durch die Bundesnetzagentur § 26Veröffentlichung
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