Tierschutzgesetz
Zehnter Abschnitt - Durchführung des Gesetzes (§§ 14 - 16j) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Tierschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/TierSchG/__paste_norm__.html)
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Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.12.2007
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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21.12.2007 | Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | 13.12.2007 |