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Tierschutzgesetz
| Vierter Abschnitt - Eingriffe an Tieren (§§ 5 - 6a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Tierschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/TierSchG/__paste_norm__.html)
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Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten nicht für Tierversuche nach § 7 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 04.07.2013
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.07.2013 | Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes | 04.07.2013 |
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